Aktionsgruppe www.puure-huus.ch Info-Flash Nr. 32


 

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben vor Bundesgericht recht bekommen!

 

In den vordersten Reihen sassen die klagenden Apothekerinnen und Apotheker. Die Vertreterin des Standes Zürich outete sich nicht, aber sie war offenbar auch vor Ort. Einige Journalistinnen sowie ein Arzt mit Gattin aus dem Baselbiet (ein begeisterter Puurehuus-Leser) waren ausser unserer Dreierdelegation am 23. September nach Lausanne gereist und sassen auf der linken Seite. Die Spannung um 09.15 war gross im Saal des Bundesgerichts. Während mehr als zwei Stunden brachten die vier Richter und die Richterin ihre Argumente vor. Mit Vehemenz verteidigten alle ihre Argumente und lehnten schliesslich die Klage mit 3:2 Stimmen ab. Das Gericht konnte auf die Klage der Apotheker eintreten, da das Bundesgerichtsgesetzt geändert worden war und damit die Apotheker nach einstimmiger Meinung des Gerichtes zum ersten Mal zur Klage legitimiert waren. So konnte das Gericht zum ersten Mal über die Bedeutung des Artikels 37 Abs. 3 KVG befinden.

 

Art. 37 Abs 3

„Die Kantone bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Ärzte und Ärztinnen mit einer kantonalen Bewilligung zur Führung einer Apotheke den zugelassenen Apothekern und Apothekerinnen gleichgestellt sind. Sie berücksichtigen dabei insbesondere die Zugangsmöglichkeiten der Patienten und Patientinnen zu einer Apotheke. “

 

Das Gericht kam zum Schluss, dass dieser Artikel nicht ausreiche, die Selbstdispensation zu verbieten. Der Artikel schreibe lediglich fest, dass den Patientinnen und Patienten der Zugang zu Apotheken gewährleistet sein muss. Ein Richter führte sogar aus, dass ein generelles Verbot der Selbstdispensation gegen die Verfassung verstossen würde. Das Gericht teilte auch die Befürchtungen der Apotheker nicht, dass in den Städten und Zürich das grosse Apothekersterben angesagt sei, denn in den selbstdispensationsgebieten des Kantons habe die Zahl der Apotheken in den letzten Jahren zu- und nicht abgenommen.

Dass die Apotheker ob des Urteils nicht jubilierten, kann ihnen nicht verwehrt werden. Dass sie aber den Patientinnen und Patienten die Wahlfreiheit noch länger vorenthalten wollen, finde ich aus staatsbürgerlicher Sicht mehr als bedenklich. Die Abstimmung über die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug liegt fast drei Jahre zurück und Lorenz Schmid, der Präsident der Zürcher Apotheke meint, dass seine Kolleginnen und Kollegen sich nicht auf die sich ändernden Rahmenbedingungen vorbereitet hätten. Herr Schmid, Ihre Mitglieder sind gewiefte und intelligente Geschäftsleute, sie halten schon lange keine grossen Lager mehr und sind bestens auf den 1.1.2012 vorbereitet! Das Stimmvolk würde es nicht verstehen, wenn es weiterhin von der Apothekerschaft um die demokratisch erkämpfte Wahlfreiheit betrogen würde.

Zum Schluss sei darauf hingewiesen, dass nur ein kleiner Teil der Ärztinnen und Ärzte der beiden Städte eine Patientenapotheke führen werden und deshalb ein Apothekensterben sehr unwahrscheinlich ist. Tatsache ist hingegen aber, dass mehr als die Hälfte der Apotheken bereits heute keine KMUs mehr sind, sondern im Besitz von mehr oder weniger grossen, zum Teil internationalen Ketten sind.

Falls Sie Ihren Patientinnen und Patienten per 1.1.2012 auch in Winterthur oder Zürich die neue Dienstleistung einer Patientenapotheke anbieten wollen, sollten Sie sich unverzüglich über die zum Teil sehr rigiden Vorschriften informieren und sich gut beraten lassen, bevor Sie sich dazu entscheiden eine entsprechende Bewilligung beim Kantonsarzt zu beantragen.

 

 

 

Redaktion Info-Flash Nr. 32

 

Dr. med. Josef Widler

Allgemeine Medizin FMH

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