Aktionsgruppe www.puure-huus.ch
Info-Flash Nr. 32
Die
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben vor Bundesgericht recht bekommen!
In den vordersten Reihen sassen die klagenden
Apothekerinnen und Apotheker. Die Vertreterin des Standes Zürich outete sich nicht, aber sie war offenbar auch vor Ort.
Einige Journalistinnen sowie ein Arzt mit Gattin aus dem Baselbiet (ein
begeisterter Puurehuus-Leser) waren ausser unserer
Dreierdelegation am 23. September nach Lausanne gereist und sassen auf der
linken Seite. Die Spannung um 09.15 war gross im Saal des Bundesgerichts.
Während mehr als zwei Stunden brachten die vier Richter und die Richterin ihre
Argumente vor. Mit Vehemenz verteidigten alle ihre Argumente und lehnten
schliesslich die Klage mit 3:2 Stimmen ab. Das Gericht konnte auf die Klage der
Apotheker eintreten, da das Bundesgerichtsgesetzt geändert worden war und damit
die Apotheker nach einstimmiger Meinung des Gerichtes zum ersten Mal zur Klage
legitimiert waren. So konnte das Gericht zum ersten Mal über die Bedeutung des
Artikels 37 Abs. 3 KVG befinden.
Art. 37 Abs 3
„Die Kantone bestimmen, unter
welchen Voraussetzungen Ärzte und Ärztinnen mit einer kantonalen Bewilligung
zur Führung einer Apotheke den zugelassenen Apothekern und Apothekerinnen
gleichgestellt sind. Sie berücksichtigen dabei insbesondere die Zugangsmöglichkeiten
der Patienten und Patientinnen zu einer Apotheke. “
Das Gericht kam zum Schluss, dass dieser
Artikel nicht ausreiche, die Selbstdispensation zu verbieten. Der Artikel
schreibe lediglich fest, dass den Patientinnen und Patienten der Zugang zu Apotheken
gewährleistet sein muss. Ein Richter führte sogar aus, dass ein generelles
Verbot der Selbstdispensation gegen die Verfassung verstossen würde. Das
Gericht teilte auch die Befürchtungen der Apotheker nicht, dass in den Städten
und Zürich das grosse Apothekersterben angesagt sei, denn in den selbstdispensationsgebieten des Kantons habe die Zahl der
Apotheken in den letzten Jahren zu- und nicht abgenommen.
Dass die Apotheker ob des Urteils
nicht jubilierten, kann ihnen nicht verwehrt werden. Dass sie aber den
Patientinnen und Patienten die Wahlfreiheit noch länger vorenthalten wollen,
finde ich aus staatsbürgerlicher Sicht mehr als bedenklich. Die Abstimmung über
die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug liegt fast drei Jahre zurück und Lorenz
Schmid, der Präsident der Zürcher Apotheke meint, dass seine Kolleginnen und
Kollegen sich nicht auf die sich ändernden Rahmenbedingungen vorbereitet
hätten. Herr Schmid, Ihre Mitglieder sind gewiefte und intelligente
Geschäftsleute, sie halten schon lange keine grossen Lager mehr und sind
bestens auf den 1.1.2012 vorbereitet! Das Stimmvolk würde es nicht verstehen,
wenn es weiterhin von der Apothekerschaft um die
demokratisch erkämpfte Wahlfreiheit betrogen würde.
Zum Schluss sei darauf
hingewiesen, dass nur ein kleiner Teil der Ärztinnen und Ärzte der beiden
Städte eine Patientenapotheke führen werden und deshalb ein Apothekensterben
sehr unwahrscheinlich ist. Tatsache ist hingegen aber, dass mehr als die Hälfte
der Apotheken bereits heute keine KMUs mehr sind,
sondern im Besitz von mehr oder weniger grossen, zum Teil internationalen
Ketten sind.
Falls Sie Ihren Patientinnen und
Patienten per 1.1.2012 auch in Winterthur oder Zürich die neue Dienstleistung
einer Patientenapotheke anbieten wollen, sollten Sie sich unverzüglich über die
zum Teil sehr rigiden Vorschriften informieren und sich gut beraten lassen,
bevor Sie sich dazu entscheiden eine entsprechende Bewilligung beim Kantonsarzt
zu beantragen.
Redaktion
Info-Flash Nr. 32
Dr. med. Josef
Widler
Allgemeine Medizin
FMH
Bristenstrasse 16
8048 Zürich
Email:Josef.Widler@turicia.ch
Puure-Huus Gruppe: Andreas
Girr, Martin Jost, Martin Schneider, Bernhard Sorg, Josef Widler